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Limited Company gründen: Der komplette Leitfaden für Ihre englische Limited in Deutschland

Limited Company gründen: Der komplette Leitfaden für Ihre englische Limited in Deutschland
Bild: Pixabay

Die Gründung einer Limited Company (Ltd.) nach englischem Recht ist für viele Unternehmer eine attraktive Alternative zur deutschen GmbH. Mit einem minimalen Stammkapital von nur einem britischen Pfund und schnellen Gründungsprozessen bietet die Limited zahlreiche Vorteile. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige, um eine Limited Company zu gründen und erfolgreich in Deutschland zu betreiben.

Was ist eine Limited Company?

Eine Limited Company ist eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht, die mit der deutschen GmbH vergleichbar ist. Sie zeichnet sich durch die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen aus – die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter bleiben geschützt. Trotz Brexit können Sie weiterhin eine englische Limited gründen und damit legal in Deutschland geschäftlich tätig sein, da die EU-Niederlassungsfreiheit durch Übergangsregelungen weiterhin gilt.

Vorteile einer Limited Company gründen

Minimales Stammkapital

Der wohl größte Vorteil: Sie können eine Limited Company gründen mit einem Stammkapital von nur einem britischen Pfund. Im Vergleich dazu verlangt eine deutsche GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital, von denen bei Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen.

Schneller Gründungsprozess

Eine Limited Company lässt sich innerhalb von 24 bis 48 Stunden gründen. Der gesamte Prozess erfolgt digital und unkompliziert über das britische Companies House. Deutsche GmbH-Gründungen können hingegen mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Internationale Reputation

Die englische Limited genießt international hohes Ansehen und signalisiert Geschäftspartnern weltweit Professionalität. Besonders für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung kann dies ein entscheidender Vorteil sein.

Flexible Unternehmensstruktur

Die Limited bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gewinnverteilung und Unternehmensführung. Die Anforderungen an Geschäftsführung und Administration sind überschaubar, was besonders für Kleinunternehmer und Start-ups vorteilhaft ist.

Schritt-für-Schritt: Limited Company gründen

1. Unternehmensnamen wählen

Wählen Sie einen eindeutigen Firmennamen, der noch nicht im britischen Handelsregister eingetragen ist. Der Name muss mit "Limited" oder der Abkürzung "Ltd." enden. Eine Namensüberprüfung können Sie kostenlos über das Companies House durchführen.

2. Registered Office bestimmen

Ihre Limited benötigt eine offizielle Geschäftsadresse in England oder Wales. Spezialisierte Dienstleister bieten solche Adressen als Service an, wenn Sie keine eigene Niederlassung in Großbritannien unterhalten möchten.

3. Directors und Shareholders benennen

Jede Limited benötigt mindestens einen Director (Geschäftsführer) und einen Shareholder (Gesellschafter). Diese Rollen können von derselben Person ausgefüllt werden. Es gibt keine Anforderungen an die Nationalität oder den Wohnsitz.

4. Satzung und Articles of Association erstellen

Die Satzung (Memorandum of Association) und die Articles of Association regeln die interne Organisation Ihrer Limited. Standardvorlagen sind verfügbar, können aber individuell angepasst werden.

5. Registrierung beim Companies House

Die eigentliche Gründung erfolgt durch die Registrierung beim Companies House. Nach Prüfung und Genehmigung erhalten Sie eine Registrierungsnummer (Company Number) und eine Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation).

Kosten beim Limited Company gründen

Die Gründungskosten einer Limited sind überschaubar. Die reine Registrierungsgebühr beim Companies House beträgt etwa 12 bis 50 Pfund, je nach gewählter Bearbeitungsgeschwindigkeit. Wenn Sie einen professionellen Gründungsservice nutzen, liegen die Gesamtkosten typischerweise zwischen 100 und 500 Euro, inklusive:

Hinzu kommen jährliche Kosten für die Pflege des Registered Office (ca. 100-200 Euro) sowie Buchhaltungs- und Steuerberatungskosten.

Limited Company in Deutschland betreiben

Gewerbeanmeldung in Deutschland

Auch wenn Sie eine Limited Company gründen, müssen Sie in Deutschland ein Gewerbe anmelden, wenn sich Ihr tatsächlicher Geschäftssitz (Ort der Verwaltung) in Deutschland befindet. Die Limited firmiert dann als "Limited mit Sitz in [Stadt]".

Steuerliche Pflichten

Bei Verwaltungssitz in Deutschland unterliegt Ihre Limited der deutschen Besteuerung. Sie müssen sich beim zuständigen Finanzamt anmelden und Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer entrichten. Eine qualifizierte Steuerberatung ist dringend empfohlen.

Buchführungspflichten

Sie müssen sowohl den deutschen als auch den britischen Buchführungs- und Publizitätspflichten nachkommen. Dies umfasst die jährliche Einreichung von Jahresabschlüssen beim Companies House sowie beim deutschen Bundesanzeiger.

Brexit und die Limited Company

Trotz des Brexit können Sie weiterhin problemlos eine Limited Company gründen und in Deutschland betreiben. Das Handels- und Gesellschaftsrechtsabkommen zwischen der EU und Großbritannien gewährleistet die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaftsformen. Bestehende Limiteds behalten ihre Rechtsfähigkeit und können ihre Geschäftstätigkeit in der EU fortführen.

Für wen eignet sich die Limited?

Eine Limited Company zu gründen ist besonders geeignet für:

Weniger geeignet ist die Limited für Unternehmen, die ausschließlich lokal in Deutschland tätig sind und keine internationalen Ambitionen haben, da der zusätzliche Verwaltungsaufwand in diesem Fall möglicherweise nicht gerechtfertigt ist.

Fazit: Limited Company gründen – die richtige Wahl?

Eine Limited Company zu gründen bietet zahlreiche Vorteile: minimales Stammkapital, schnelle Gründung und internationale Reputation. Besonders für kapitalintensive Gründungen und international ausgerichtete Unternehmen ist die Limited eine attraktive Alternative zur GmbH. Allerdings sollten Sie die doppelten Verwaltungs- und Berichtspflichten sowie die Notwendigkeit professioneller Beratung berücksichtigen. Mit dem richtigen Service-Partner an Ihrer Seite ist die Gründung und Verwaltung einer Limited jedoch unkompliziert und effizient umsetzbar.