
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland ist traditionell mit einem Notartermin verbunden – und damit auch mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand. Wer eine Limited gründen möchte, kann diesen Schritt jedoch umgehen. Die englische Limited (Ltd) bietet Gründern die Möglichkeit, eine vollwertige Kapitalgesellschaft ohne Notar zu etablieren. Doch wie genau funktioniert das und welche Vorteile bringt dieser Ansatz mit sich?
Bei der Gründung einer deutschen GmbH ist der Gang zum Notar gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag, beglaubigt Unterschriften und übernimmt wichtige formelle Aufgaben im Gründungsprozess. Diese notarielle Tätigkeit kostet je nach Stammkapital und Komplexität des Gesellschaftsvertrags schnell mehrere hundert bis über tausend Euro.
Hinzu kommt, dass Notartermine oft mehrere Wochen im Voraus vereinbart werden müssen. Gerade in Ballungsgebieten kann die Wartezeit den Gründungsprozess erheblich verzögern. Für Gründer, die schnell handlungsfähig sein möchten, stellt dies eine deutliche Hürde dar.
Eine Limited nach englischem Recht unterliegt nicht den deutschen Formvorschriften. Die Gründung erfolgt nach den Regelungen des UK Companies Act und kann vollständig online abgewickelt werden. Das bedeutet: Keine Notartermine, keine Beurkundungen, keine Wartezeiten beim deutschen Notar.
Seit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Fällen Centros und Überseering ist klar, dass in einem EU-Mitgliedstaat gegründete Gesellschaften auch in anderen EU-Staaten anerkannt werden müssen. Eine englische Ltd kann daher rechtmäßig in Deutschland operieren und wird hier wie eine Kapitalgesellschaft behandelt – ohne dass eine notarielle Gründung in Deutschland erforderlich wäre.
Auch nach dem Brexit bleibt die Gründung und Führung einer englischen Limited für deutsche Unternehmer möglich. Bestehende Gesellschaften genießen Bestandsschutz, und neue Gründungen sind weiterhin umsetzbar. Die Anerkennung in Deutschland erfolgt über das internationale Gesellschaftsrecht und bilaterale Abkommen.
Wer eine Limited gründen ohne Notar möchte, durchläuft einen digitalisierten Prozess, der sich deutlich vom deutschen Verfahren unterscheidet:
Zunächst werden die notwendigen Dokumente zusammengestellt: Name der Gesellschaft, Geschäftszweck, Angaben zu Direktoren und Gesellschaftern sowie die geplante Geschäftsadresse. All diese Informationen können online übermittelt werden.
Die Registrierung erfolgt beim britischen Companies House, der offiziellen Registerbehörde für Unternehmen im Vereinigten Königreich. Der gesamte Vorgang läuft elektronisch ab – Papierformulare oder persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich.
Während die Gründung einer GmbH in Deutschland mehrere Wochen dauern kann, ist eine Limited oft innerhalb von 24 bis 48 Stunden eingetragen. Die Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) wird digital ausgestellt.
Nach der Gründung muss die Limited bei den deutschen Behörden angemeldet werden, sofern sie ihren Verwaltungssitz oder ihre Hauptniederlassung in Deutschland hat. Dies erfolgt über die Gewerbeanmeldung und beim Finanzamt – wiederum ohne Notarbeteiligung.
Der finanzielle Vorteil einer Limited-Gründung ohne Notar ist beträchtlich. Während bei einer GmbH allein die Notarkosten oft 500 bis 1.000 Euro oder mehr betragen, entfallen diese Ausgaben bei der Limited komplett. Die Gründungskosten beschränken sich auf die Gebühren beim Companies House (aktuell etwa 12 bis 100 Pfund je nach gewähltem Service) sowie gegebenenfalls Dienstleistergebühren.
Selbst wenn man einen spezialisierten Anbieter mit der Gründungsabwicklung beauftragt, liegen die Gesamtkosten deutlich unter denen einer GmbH-Gründung. Gerade für Start-ups und Gründer mit begrenztem Budget stellt dies einen erheblichen Vorteil dar.
Zeit ist für viele Gründer ein kritischer Faktor. Wer einen Auftrag annehmen, einen Vertrag unterzeichnen oder Investoren überzeugen möchte, benötigt eine handlungsfähige Gesellschaft. Die Möglichkeit, eine Limited zu gründen ohne Notar, beschleunigt den gesamten Prozess erheblich.
Keine Terminsuche, keine Abstimmung mit Notarkanzleien, keine Wartezeiten – stattdessen ein streamlined digitaler Prozess, der binnen Tagen abgeschlossen ist. Für Gründer, die auf schnelles Agieren angewiesen sind, ist dies oft ausschlaggebend.
Manche Gründer fragen sich, ob eine ohne Notar gegründete Gesellschaft die gleiche Rechtssicherheit bietet wie eine GmbH. Die Antwort ist eindeutig: Ja. Die Limited ist eine vollwertige Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die im britischen Handelsregister eingetragen ist und in Deutschland anerkannt wird.
Auch bei Geschäftspartnern, Banken und Behörden genießt die Limited heute breite Akzeptanz. Die anfängliche Skepsis aus den frühen 2000er Jahren ist längst gewichen. Wichtig ist lediglich, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß geführt wird und ihren steuerlichen und rechtlichen Pflichten in Deutschland nachkommt.
Eine Limited gründen ohne Notar eignet sich besonders für folgende Situationen:
Auch wenn die Gründung selbst ohne Notar erfolgt, entstehen nach der Registrierung Pflichten in Deutschland. Die Limited muss beim Gewerbeamt angemeldet werden, benötigt eine Steuernummer vom Finanzamt und unterliegt der deutschen Buchführungspflicht, sofern ihr Verwaltungssitz in Deutschland liegt.
Zudem müssen jährliche Berichte beim Companies House eingereicht werden. Diese Pflichten sollten ernst genommen werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Viele Gründungsdienstleister bieten Unterstützung bei diesen administrativen Aufgaben an.
Eine Limited gründen ohne Notar ist eine attraktive Option für Unternehmer, die Wert auf schnelle, kostengünstige und unkomplizierte Prozesse legen. Die digitale Gründung über das britische Companies House ermöglicht es, innerhalb kürzester Zeit eine vollwertige Kapitalgesellschaft zu etablieren – ohne die traditionellen Hürden des deutschen Gründungsprozesses. Besonders für innovative Start-ups, digitale Geschäftsmodelle und budgetbewusste Gründer stellt die Limited damit eine zeitgemäße Alternative zur klassischen GmbH dar.