← Zurück zu einfach-limited.de

Limited gründen in Österreich: Die englische Ltd als clevere Alternative für österreichische Gründer

Limited gründen in Österreich: Die englische Ltd als clevere Alternative für österreichische Gründer
Bild: Pixabay

Immer mehr österreichische Unternehmer entscheiden sich dafür, eine Limited zu gründen statt eine klassische österreichische GmbH. Die Gründe dafür sind vielfältig: niedrigere Gründungskosten, schnellere Abwicklung und eine international anerkannte Rechtsform. Doch wie funktioniert die Gründung einer englischen Limited für österreichische Gründer konkret, und welche rechtlichen Besonderheiten müssen beachtet werden?

Warum österreichische Unternehmer eine Limited gründen

Die Entscheidung, eine Limited zu gründen, ist für viele österreichische Gründer eine strategische Wahl. Im Vergleich zur österreichischen GmbH bietet die englische Ltd mehrere gewichtige Vorteile:

Rechtliche Rahmenbedingungen für Limited-Gründungen in Österreich

Seit den grundlegenden EuGH-Urteilen (insbesondere "Centros", "Überseering" und "Inspire Art") ist die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU umfassend gewährleistet. Das bedeutet konkret: Eine nach englischem Recht gegründete Limited darf auch in Österreich uneingeschränkt operieren und wird dort als vollwertige Kapitalgesellschaft anerkannt.

Verwaltungssitz und Betriebsstätte in Österreich

Österreichische Gründer können ihre Limited problemlos von Österreich aus führen. Der tatsächliche Verwaltungssitz und die Betriebsstätte dürfen sich in Österreich befinden. Entscheidend ist lediglich, dass die Gesellschaft nach englischem Recht gegründet wurde und dort auch registriert bleibt.

Eintragung im österreichischen Firmenbuch

Wenn eine englische Limited in Österreich eine Zweigniederlassung betreibt oder hier ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat, muss sie im österreichischen Firmenbuch eingetragen werden. Diese Eintragung dient primär der Publizität und Transparenz gegenüber Geschäftspartnern und Behörden. Die Kosten für diese Eintragung sind überschaubar und liegen deutlich unter den Gründungskosten einer österreichischen GmbH.

So gründen österreichische Unternehmer eine englische Limited

Der Gründungsprozess einer englischen Limited ist auch für österreichische Gründer unkompliziert. Wer eine Limited ohne Notar gründen möchte, kann dies vollständig digital abwickeln.

Die einzelnen Schritte zur Limited-Gründung

Die Gründung einer Limited für österreichische Unternehmer umfasst folgende Schritte:

  1. Firmenname prüfen: Der gewünschte Firmenname muss bei Companies House (dem britischen Handelsregister) verfügbar sein und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  2. Registered Office festlegen: Jede Limited benötigt eine offizielle Geschäftsadresse in England oder Wales. Diese kann über spezialisierte Dienstleister bereitgestellt werden.
  3. Directors und Shareholders benennen: Mindestens ein Director (Geschäftsführer) und ein Shareholder (Gesellschafter) sind erforderlich. Diese können identisch sein und österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich.
  4. Memorandum und Articles of Association erstellen: Diese Dokumente entsprechen in etwa dem österreichischen Gesellschaftsvertrag und regeln die Struktur der Gesellschaft.
  5. Registrierung bei Companies House: Die offizielle Anmeldung erfolgt elektronisch und dauert in der Regel nur wenige Werktage.
  6. Geschäftskonto eröffnen: Nach erfolgreicher Registrierung kann ein Geschäftskonto eröffnet werden.

Eine detaillierte Übersicht über den gesamten Prozess finden Sie in unserem Artikel zur englischen Limited-Gründung mit allen Kosten und Vorteilen.

Steuerliche Aspekte für österreichische Limited-Gründer

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass die Gründung einer englischen Limited automatisch steuerliche Vorteile in Österreich bringt. Die steuerliche Realität sieht jedoch anders aus:

Besteuerung nach österreichischem Recht

Wenn sich der tatsächliche Verwaltungssitz der Limited in Österreich befindet – was bei den meisten österreichischen Gründern der Fall ist – gilt die Gesellschaft steuerrechtlich als in Österreich ansässig. Das bedeutet:

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreich verhindert eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens. Dennoch sollten österreichische Gründer unbedingt eine fachkundige steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um alle Pflichten korrekt zu erfüllen.

Kosten der Limited-Gründung für österreichische Unternehmer

Die Kosten für die Gründung einer englischen Limited sind im Vergleich zur österreichischen GmbH deutlich geringer. Österreichische Gründer müssen mit folgenden Kosten rechnen:

Insgesamt liegen die Gründungskosten damit bei etwa 1.000-2.000 Euro – ein Bruchteil der Kosten für eine österreichische GmbH, die leicht 3.000-5.000 Euro erreichen können, hinzu kommen die hohen Stammkapitalanforderungen.

Laufende Pflichten nach der Gründung

Nach erfolgreicher Gründung einer Limited müssen österreichische Unternehmer verschiedene laufende Pflichten beachten:

Pflichten in Großbritannien

Pflichten in Österreich

Für wen eignet sich die Limited-Gründung in Österreich?

Die Gründung einer englischen Limited ist besonders geeignet für:

Weniger geeignet ist die Limited für Branchen, die spezielle österreichische Konzessionen oder Zulassungen erfordern, sowie für Unternehmen, die hauptsächlich mit konservativen österreichischen Behörden oder Großunternehmen zusammenarbeiten, die möglicherweise die heimische Rechtsform bevorzugen.

Brexit und seine Auswirkungen auf Limited-Gründungen

Eine häufig gestellte Frage österreichischer Gründer betrifft die Auswirkungen des Brexit. Die gute Nachricht: Bereits bestehende Limited-Gesellschaften genießen Bestandsschutz und können weiterhin in Österreich und der gesamten EU operieren. Auch Neugründungen sind nach wie vor möglich und werden in Österreich anerkannt.

Allerdings sind einige zusätzliche administrative Anforderungen zu beachten, insbesondere beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Eine UK Ltd zu gründen bleibt jedoch auch nach dem Brexit eine attraktive Option für österreichische Unternehmer.

Fazit: Limited gründen in Österreich als praktikable Alternative

Die Gründung einer englischen Limited bietet österreichischen Unternehmern eine kostengünstige und flexible Alternative zur heimischen GmbH. Mit minimalen Gründungskosten, geringem Stammkapital und schneller Abwicklung ist die Limited besonders für Startups, international ausgerichtete Unternehmen und Gründer mit begrenztem Kapital attraktiv.

Wichtig ist jedoch, die steuerlichen Realitäten zu verstehen: Eine Limited mit Verwaltungssitz in Österreich unterliegt der österreichischen Besteuerung. Die Hauptvorteile liegen daher in den niedrigeren Gründungskosten und der größeren Flexibilität, nicht in steuerlichen Einsparungen. Mit professioneller Beratung und sorgfältiger Planung kann die Limited-Gründung für österreichische Unternehmer jedoch ein erfolgreicher Weg zur eigenen Kapitalgesellschaft sein.

Weitere Artikel →