
Die Schweiz gilt als Gründerstandort mit höchsten Standards – aber auch mit entsprechenden Kosten. Immer mehr Schweizer Unternehmer entdecken daher die englische Limited (Ltd) als kosteneffiziente und flexible Alternative zur klassischen schweizerischen GmbH. In diesem Artikel erfahren Sie, warum diese Rechtsform auch aus der Schweiz heraus attraktiv sein kann und was Sie dabei beachten sollten.
Eine GmbH in der Schweiz zu gründen bedeutet ein Mindeststammkapital von 20.000 Schweizer Franken, notarielle Beurkundungen und verschiedene behördliche Gebühren. Die Gesamtkosten bewegen sich schnell im Bereich von 2.500 bis 4.000 CHF – ohne Berücksichtigung der laufenden Buchhaltungs- und Revisionskosten, die in der Schweiz besonders hoch ausfallen können.
Für viele Gründer, insbesondere im digitalen Bereich, im E-Commerce oder bei beratenden Tätigkeiten, stellt sich daher die Frage: Gibt es kostengünstigere Alternativen, die trotzdem seriös und rechtssicher sind?
Die englische Limited bietet sich als interessante Option an. Sie ist in der gesamten EU anerkannt und kann auch von der Schweiz aus betrieben werden. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Wer eine englische Limited gründen möchte, kann dies auch vom Schweizer Standort aus tun, ohne nach Großbritannien reisen zu müssen.
Die Schweiz erkennt ausländische Rechtsformen grundsätzlich an, sofern diese im Herkunftsland ordnungsgemäß registriert sind. Eine englische Limited kann daher problemlos Geschäfte in der Schweiz tätigen, Verträge abschließen und am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Bei der UK Ltd ist zu beachten, dass die Directors (Geschäftsführer) nicht zwingend in Großbritannien ansässig sein müssen. Schweizer Unternehmer können die Gesellschaft also von der Schweiz aus leiten, was für viele Geschäftsmodelle völlig ausreichend ist.
Ein wichtiger Aspekt: Wenn die tatsächliche Geschäftsführung in der Schweiz stattfindet, kann eine Betriebsstätte in der Schweiz entstehen. In diesem Fall wird die Limited möglicherweise in der Schweiz steuerpflichtig. Dies ist kein Nachteil per se, sollte aber bei der Planung berücksichtigt werden. Eine professionelle steuerliche Beratung ist hier unerlässlich.
Besonders geeignet ist die Limited für Unternehmer, die primär online tätig sind. Ob Online-Shops, digitale Dienstleistungen, Software-as-a-Service oder Content-Plattformen – die Limited bietet hier maximale Flexibilität bei minimalen Gründungskosten.
Wer ohnehin international agiert und Kunden in verschiedenen Ländern hat, profitiert von der weltweiten Bekanntheit und Akzeptanz der britischen Limited. Die Rechtsform wird international oft besser verstanden als spezifisch schweizerische Gesellschaftsformen.
Für Gründer, die eine Geschäftsidee zunächst testen möchten, ohne hohe Anfangsinvestitionen zu tätigen, ist die Limited ideal. Die niedrigen Gründungs- und Kapitalkosten ermöglichen einen risikoarmen Start.
Die Gründung einer englischen Limited von der Schweiz aus ist dank moderner digitaler Prozesse unkompliziert. Der notarfreie Gründungsprozess läuft vollständig online ab:
Zunächst wird geprüft, ob der gewünschte Firmenname in Großbritannien noch verfügbar ist. Die Namensrichtlinien von Companies House müssen dabei beachtet werden.
Benötigt werden Ausweisdokumente (Pass oder Personalausweis), eine Schweizer Adresse als Wohnsitznachweis sowie Angaben zur geplanten Geschäftstätigkeit. Eine britische Geschäftsadresse kann über spezialisierte Dienstleister bereitgestellt werden.
Die eigentliche Registrierung erfolgt elektronisch bei Companies House, der britischen Handelsregisterbehörde. Innerhalb von 24 bis 48 Stunden erhält man die Bestätigung der Gründung samt Company Number.
Nach der Gründung sollte ein Geschäftskonto eröffnet werden. Dies kann bei britischen Banken oder bei spezialisierten Fintech-Anbietern erfolgen, die auch Nicht-Residenten Konten anbieten.
Die finanziellen Unterschiede sind erheblich:
Während eine Schweizer GmbH mit Kosten von 2.500 bis 4.000 CHF zu Buche schlägt, lässt sich eine englische Limited für 300 bis 800 Euro gründen – inklusive aller Dienstleistungen und Gebühren.
Der Unterschied beim Mindeststammkapital ist dramatisch: 20.000 CHF (Schweiz) versus 1 GBP (England). Dieses Kapital muss bei der Limited nicht eingezahlt werden und steht somit vollständig für Investitionen zur Verfügung.
Auch bei den jährlichen Kosten zeigt sich die Limited günstiger. Die Annual Return Gebühr bei Companies House beträgt derzeit nur 13 Pfund. Hinzu kommen die Kosten für Buchhaltung und gegebenenfalls eine Registered Office Address. In der Schweiz sind die Revisionskosten und Verwaltungsgebühren deutlich höher.
Die grenzüberschreitende Struktur erfordert sorgfältige steuerliche Planung. Sowohl britisches als auch Schweizer Steuerrecht können relevant sein. Eine professionelle Beratung ist hier unbedingt zu empfehlen.
Manche Schweizer Geschäftspartner könnten eine ausländische Rechtsform kritisch sehen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Limited in professionellen Kreisen gut akzeptiert wird – insbesondere bei international tätigen Unternehmen.
Seit dem Brexit ist Großbritannien kein EU-Mitglied mehr. Dies hat jedoch nur begrenzte Auswirkungen auf Schweizer Gründer, da die Schweiz selbst nicht EU-Mitglied ist. Die Anerkennung der Limited in der Schweiz bleibt unverändert bestehen.
Je nach konkreter Situation können Berichtspflichten sowohl in Großbritannien als auch in der Schweiz bestehen. Dies erfordert eine strukturierte Buchhaltung und möglicherweise die Unterstützung von Spezialisten in beiden Ländern.
Für viele Schweizer Unternehmer stellt die englische Limited eine attraktive Alternative zur klassischen GmbH dar. Die drastisch niedrigeren Gründungskosten, das minimale Stammkapital und die schnelle Gründung überzeugen besonders bei digitalen Geschäftsmodellen, Start-ups und international ausgerichteten Unternehmen.
Dennoch sollte die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden. Die steuerlichen Aspekte erfordern professionelle Beratung, und die grenzüberschreitende Struktur bringt administrative Anforderungen mit sich. Wer jedoch bereit ist, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, findet in der Limited eine flexible, kosteneffiziente und international anerkannte Rechtsform, die sich auch von der Schweiz aus problemlos führen lässt.
Die Kombination aus Schweizer Wohnsitz und britischer Gesellschaftsform kann für die richtige Zielgruppe erhebliche Vorteile bieten – sowohl finanziell als auch in Bezug auf internationale Geschäftstätigkeit und Flexibilität.